📋 Stand: August 2026

Die neuen Konditionen gelten für alle Anträge, die ab dem 21. Juli 2026 im KfW-Kundenportal gestellt werden. Bereits erteilte Förderzusagen (Förderbescheide) bleiben zu den zum Zeitpunkt der Zusage gültigen Konditionen bestehen.

Was hat sich geändert? (ab 21. Juli 2026)

Mit Wirkung ab 21. Juli 2026 gelten folgende Änderungen im KfW-Programm 458 für selbstnutzende Eigentümer:

Vergleich: bisherige und neue Förderung (ab 21.07.2026)

Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer alten fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe ergibt sich folgendes Bild (Basis: 28.000 € förderfähige Kosten, Stand August 2026):

Haushalt / zu versteuerndes Jahreseinkommen Bisher maximal Neu (ab 21.07.2026)
bis 30.000 € bis 21.000 € bis 22.400 € ↑
30.001 – 40.000 € bis 21.000 € bis 19.600 € ↓
40.001 – 50.000 € bis 16.500 € bis 15.680 € ↓
ab 50.001 € bis 16.500 € bis 12.880 € ↓

Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind verbessert sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Ein Haushalt mit Kind kann dadurch in eine bessere Förderstufe fallen.

Wen betreffen die Änderungen besonders?

Rechenbeispiel: Wie viel Förderung ist jetzt möglich?

Basis: 28.000 € förderfähige Kosten, selbstnutzender Eigentümer, fossile Altanlage (Stand August 2026)

HaushaltFörderquoteZuschussEigenanteil
zVE bis 30.000 € (selbstnutzend)80 % (30+16+40, Deckel 80 %)22.400 €5.600 €
zVE bis 40.000 €70 % (30+16+30, cap 70 %)19.600 €8.400 €
zVE bis 50.000 €56 % (30+16+10)15.680 €12.320 €
ab 50.001 € / kein Einkommensbonus46 % (30+16)12.880 €15.120 €

Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Die Maximalförderung von 80 % gilt nur für selbstnutzende Eigentümer mit zVE bis 30.000 €. Alle anderen Haushalte sind auf 70 % gedeckelt.

Zum Vergleich – Bisherige Förderung (vor 21.07.2026): 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + max. 30 % Einkommensbonus = max. 70 %, gedeckelt auf 21.000 € bei 30.000 € förderfähigen Kosten. Der Effizienzbonus (5 %) war nur für besondere Wärmepumpentypen verfügbar.

Was sollten Eigentümer jetzt wissen?

Die neuen Konditionen gelten für alle Neuanträge ab dem 21. Juli 2026. Für Eigentümer, die jetzt planen, ergeben sich folgende Punkte:

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Keine Fördergarantie durch Fachbetrieb oder Planer

Als Fachbetrieb können wir die technische Planung, Angebotserstellung und Antragvorbereitung unterstützen. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft jedoch ausschließlich die zuständige Förderstelle. Eine bestimmte Förderhöhe kann daher nicht garantiert werden. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen sowie der spätere Förderbescheid.

Fazit

Die Wärmepumpe bleibt für die meisten Gebäude eine wirtschaftlich und energetisch sinnvolle Lösung. Die neuen KfW-458-Konditionen sind seit dem 21. Juli 2026 in Kraft. Haushalte mit niedrigem Einkommen profitieren sogar stärker als zuvor (bis zu 80 %). Alle anderen rechnen mit bis zu 70 % — gedeckelt auf 19.600 € pro Wohneinheit.

Wer jetzt plant, sollte den Klimageschwindigkeitsbonus nicht zu lange liegen lassen — er sinkt ab Februar 2027 weiter.

Hinweis: Alle Angaben gelten nach dem KfW-Programmstand August 2026 (gültig ab 21.07.2026). Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen der KfW. Ohne Gewähr.

Dieser Artikel dokumentiert die Änderung vom Juli 2026

Den jeweils aktuellen Förderstand — unabhängig von künftigen Änderungen — finden Sie auf unserer zentralen Förderseite.

Aktuelle KfW-458-Förderbedingungen ansehen