KfW-Förderung Wärmepumpe — bis 70 % Zuschuss (Stand August 2026)

KfW 458: Förderung für Wärmepumpen im Überblick

Die aktuelle KfW-Förderung für den Heizungstausch mit Wärmepumpe setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen — wie hoch sie in Ihrem Fall ausfällt, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. IBEP prüft Ihre Förderberechtigung und übernimmt die Antragstellung.

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Mehrere Förderboni kombinierbar
Zertifizierte Energieeffizienz-Experten
Bestandsgebäude ohne Vollsanierung
HHS — Bundesinnovationspreis 2025
Alles aus einer Hand

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?

Es gibt keine einzelne Zahl, die für jedes Gebäude gilt. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren möglichen Boni zusammen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen addieren lassen — begrenzt durch eine Maximalquote und durch die förderfähigen Kosten. Wie hoch Ihre tatsächliche Förderung ausfällt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Die aktuellen Förderbestandteile

Das KfW-Programm 458 (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen Heizung) ist das zentrale staatliche Förderprogramm für Wärmepumpen. Es besteht aus mehreren Förderbestandteilen, die sich unter bestimmten Voraussetzungen addieren lassen. Hier die aktuell geltenden Bestandteile, Stand Aug. 2026.

Grundförderung: 30 % — Diese Förderung erhalten Eigentümer von Bestandsgebäuden, die eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe (oder ein anderes förderfähiges erneuerbares Heizsystem) ersetzen. Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein, Neubauten sind ausgeschlossen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt — kein Kredit.

Klimageschwindigkeitsbonus: +16 % — Wer eine noch funktionsfähige Gas- oder Ölheizung vorzeitig austauscht (freiwillig, nicht wegen technischen Defekts), erhält diesen Bonus zusätzlich zur Grundförderung. Er sinkt erstmals ab Feb. 2027 um 4 Prozentpunkte und wird danach schrittweise weiter reduziert; er entfällt ab Aug. 2028.

Einkommensbonus: gestaffelt — Für selbstnutzende Eigentümer gilt ein dreistufiges Modell: +40 % bei zu versteuerndem Jahreseinkommen (zVE) bis 30.000 €, +30 % bis 40.000 €, +10 % bis 50.000 €. Nachweis per Steuerbescheid der letzten drei Jahre. Die Einkommensgrenze erhöht sich bei minderjährigen Kindergeldkindern einmalig um 10.000 €.

Deckelung: Die normale Maximalförderung beträgt 70 %; für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen sind bis zu 80 % möglich. Förderfähig sind maximal 28.000 € pro erster Wohneinheit (Stand Aug. 2026) — auch ein hoher Fördersatz bezieht sich stets nur auf diese förderfähigen Kosten, nicht auf eine beliebig hohe Gesamtinvestition.

30 %

Grundförderung

Mindestförderung für alle zugelassenen Wärmepumpen im Bestandsgebäude über KfW 458.

+16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Beim frühzeitigen Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Ölheizung (sinkt ab Feb. 2027, entfällt Aug. 2028).

bis +40 %

Einkommensbonus

Gestaffelt: 40 % bei zVE bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € (für selbstnutzende Eigentümer).

19.600 €

Max. Zuschuss (1. WE)

70 % von 28.000 € förderfähigen Kosten (Stand Aug. 2026). Antragstellung komplett durch Ingenieurbüro Eder & Partner.

Was sind förderfähige Kosten?

Nicht die komplette Rechnung wird unbegrenzt bezuschusst. Förderfähig sind Ausgaben für die Wärmepumpe, Speicher, Rohrleitungen, Hydraulik, Installation und Inbetriebnahme — bis zu einer Förderhöchstgrenze je Wohneinheit entsprechend der aktuellen KfW-Systematik. Kosten oberhalb dieser Grenze werden nicht zusätzlich bezuschusst.

Fördersatz ist nicht gleich tatsächlicher Zuschuss

Ein hoher Fördersatz bedeutet nicht automatisch, dass dieser Prozentsatz von einer beliebig hohen Investition ausgezahlt wird. Entscheidend sind auch die förderfähigen Kosten und Ihre individuellen Voraussetzungen — der tatsächliche Zuschuss ergibt sich erst aus Fördersatz und förderfähigen Kosten gemeinsam.

Wie sich Fördersatz und Eigenanteil zusammensetzen

Rein rechnerisches Beispiel auf Basis der maximal förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit — kein realer Kundenfall, keine Aussage zu Ihren tatsächlichen Wärmepumpenkosten.

Ohne Einkommensbonus

Förderfähige Kosten: 28.000 €
Förderquote: 46 %
Förderung: 12.880 €
Eigenanteil: 15.120 €

Einkommensbonus bis 40.000 € zVE

Förderfähige Kosten: 28.000 €
Förderquote: 70 %
Förderung: 19.600 €
Eigenanteil: 8.400 €

Maximale Förderung (zVE bis 30.000 €)

Förderfähige Kosten: 28.000 €
Förderquote: 80 %
Förderung: 22.400 €
Eigenanteil: 5.600 €

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Antrag vor Baubeginn

Der Förderantrag muss vor Beginn jeglicher Baumaßnahmen gestellt werden. Sobald Verträge unterzeichnet oder Materialien geliefert wurden, ist die Förderung in der Regel nicht mehr möglich. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden.

Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht

Für den KfW-458-Antrag ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte verpflichtend. Ingenieurbüro Eder & Partner ist in der EEE-Liste eingetragen und begleitet die Antragstellung.

Ablauf im Überblick

  • Maßnahme planen
  • Förderfähigkeit prüfen
  • notwendige Unterlagen und Vertragsgestaltung berücksichtigen
  • Antrag stellen
  • Umsetzung
  • Verwendungsnachweise einreichen

Wurde eine Maßnahme bereits ohne Förderantrag begonnen, lässt sich das nachträglich in der Regel nicht mehr fördern lassen — auch nicht durch uns.

Wird eine Hybrid-Wärmepumpe gefördert?

Bei Hybridkonfigurationen muss geprüft werden, welche Bestandteile und Kosten nach der jeweils geltenden Fördersystematik förderfähig sind. Die konkrete Förderfähigkeit hängt von der umgesetzten technischen Lösung ab — eine pauschale Zusage geben wir dafür nicht.

Details zur Funktionsweise: Hybrid-Wärmepumpe → Details zu den Kosten: Hybrid-Wärmepumpe Kosten →

Förderung beim Ersatz einer Ölheizung

Beim Austausch oder der Modernisierung einer bestehenden Ölheizung können Fördermöglichkeiten eine wichtige Rolle spielen — insbesondere über den Klimageschwindigkeitsbonus beim vorzeitigen Austausch einer funktionstüchtigen Anlage. Eine pauschale Förderquote lässt sich ohne Prüfung des konkreten Vorhabens nicht nennen.

Welche Lösung für Ihre bestehende Ölheizung infrage kommt: Ölheizung ersetzen →

Förderung im Bestandsgebäude

Die Förderfähigkeit hängt nicht pauschal vom Gebäudealter ab. Ob und mit welcher Lösung Ihr Bestandsgebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist, klären wir im Rahmen einer Gebäudeprüfung: Wärmepumpe im Altbau ohne Sanierung →

Unterschied zwischen KfW- und BAFA-Förderung

KfW 458 fördert den Heizungstausch selbst — also zum Beispiel die Wärmepumpe. BAFA fördert dagegen die Energieberatung bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP): ein eigenständiges, fachlich unabhängiges Förderprogramm mit eigenen Sätzen und Voraussetzungen. Beide Programme werden hier bewusst nicht vermischt.

Details zur Energieberatung: Energieberatung Fritzlar → Details zum iSFP: iSFP Sanierungsfahrplan →

Förderung und technische Lösung gemeinsam gedacht

IBEP prüft Ihre Förderberechtigung, plant die technische Lösung für Ihr Gebäude und übernimmt als zugelassener Energieeffizienz-Experte die Antragstellung. Förderung und technische Lösung werden dabei gemeinsam betrachtet — nicht getrennt voneinander.

Eine bestimmte Förderhöhe können wir nicht garantieren: Die endgültige Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Förderstelle.

Woher stammen diese Angaben?

Primärquelle für alle Förderwerte auf dieser Seite ist die KfW: KfW-Produkt 458 — Heizungsförderung für Privatpersonen. Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bedingungen der KfW.

Zuletzt fachlich geprüft: 22.08.2026

Was sich zuletzt konkret geändert hat: Was sich im Juli 2026 geändert hat →

Unsere Markenpartner

Buderus Vaillant Viessmann Wolf Elco

KfW-Förderung Wärmepumpe — Ihre Fragen

Die Grundförderung über KfW 458 beträgt 30 % der förderfähigen Kosten (Stand Aug. 2026). Hinzu kommt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % (sinkt ab Feb. 2027) sowie ein gestaffelter Einkommensbonus: 40 % bei zVE bis 30.000 €, 30 % bei zVE bis 40.000 €, 10 % bei zVE bis 50.000 €. Normale Maximalförderung 70 %, für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen bis 80 %. Förderfähige Kosten max. 28.000 € pro Wohneinheit, max. Zuschuss 19.600 €.

Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %) und der gestaffelte Einkommensbonus (bis +40 %) lassen sich unter den jeweiligen Voraussetzungen kombinieren. Die Kombination ist auf 70 % gedeckelt, für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen auf 80 %.

Förderfähig sind Ausgaben für die Wärmepumpe, Speicher, Rohrleitungen, Hydraulik, Installation und Inbetriebnahme. Nicht die gesamte Rechnung wird unbegrenzt bezuschusst: Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit gedeckelt (Stand Aug. 2026). Für weitere Wohneinheiten gelten andere Höchstbeträge.

Ein Fördersatz von 70 % bedeutet nicht automatisch, dass 70 % einer beliebig hohen Investition ausgezahlt werden. Maßgeblich sind die förderfähigen Kosten (max. 28.000 € pro erster Wohneinheit) und Ihre individuellen Voraussetzungen. Der maximale Zuschuss für die erste Wohneinheit liegt bei 19.600 €.

Der Förderantrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden — vor Vertragsabschluss mit dem Installateur oder Anlieferung von Materialien. Planung, Angebote und Beratung dürfen vorher stattfinden. Wir koordinieren den Zeitablauf für Sie.

Es gibt dafür keine pauschale Zusage. Bei Hybridkonfigurationen muss geprüft werden, welche Bestandteile und Kosten nach der jeweils geltenden Fördersystematik förderfähig sind. Die konkrete Förderfähigkeit hängt von der umgesetzten technischen Lösung ab.

Der Austausch einer bestehenden Ölheizung kann grundsätzlich förderfähig sein — insbesondere über den Klimageschwindigkeitsbonus beim vorzeitigen Austausch einer funktionstüchtigen Anlage. Eine pauschale Förderquote lässt sich ohne Prüfung des konkreten Vorhabens nicht nennen.

Ja. Für den KfW-458-Antrag ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte verpflichtend. Ingenieurbüro Eder & Partner ist in der EEE-Liste eingetragen und begleitet den Antrag vollständig.

KfW 458 fördert den Heizungstausch selbst (z. B. die Wärmepumpe). Die BAFA-Förderung betrifft dagegen die Energieberatung bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) — ein eigenständiges, fachlich unabhängiges Förderprogramm mit eigenen Sätzen und Voraussetzungen.

Ja. IBEP prüft Ihre Förderberechtigung, plant die technische Lösung und übernimmt als zugelassener Energieeffizienz-Experte die Antragstellung. Eine bestimmte Förderhöhe können wir dabei nicht garantieren — die Entscheidung trifft die zuständige Förderstelle.

Warum Eigentümer mit uns planen

  • Wir prüfen zuerst das Gebäude — Heizlast, Heizflächen, Vorlauftemperatur — und empfehlen erst danach eine Anlage.
  • Mono-Wärmepumpe oder Hybrid mit HHS-Anbindesystem: Wir setzen beides um, je nachdem was zum Gebäude passt.
  • Planung, Installation und KfW-Antrag über einen Ansprechpartner — als zugelassene Energieeffizienz-Experten.
  • Ingenieurbüro mit Sitz in Fritzlar. Wir kommen selbst vorbei, wir vermitteln Sie nicht weiter.
Fundament für eine Wärmepumpen-Außeneinheit in Kassel
Eigenes Projekt aus der Region — Fundament für eine Wärmepumpen-Außeneinheit in Kassel.
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