KfW-Förderung Wärmepumpe 2025 — alle Boni erklärt

Grundförderung 30 %, Geschwindigkeitsbonus +20 %, Einkommensbonus +30 %. Maximal 70 % Zuschuss, gedeckelt auf 21.000 € pro Wohneinheit. Antragstellung durch uns.

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Was Sie 2025 wirklich bekommen — ohne Kleingedrucktes

Das KfW-Programm 458 (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen Heizung) ist das wichtigste staatliche Förderprogramm für Wärmepumpen in Deutschland. Es besteht aus drei Förderkomponenten, die sich — unter bestimmten Voraussetzungen — addieren lassen. Hier die Fakten, ohne Marketing.

Grundförderung: 30 % — Diese Förderung erhalten alle Eigentümer von Bestandsgebäuden, die eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe (oder andere erneuerbare Heizsysteme) ersetzen. Das Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein. Neubauten sind ausgeschlossen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss direkt auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt — kein Kredit.

Geschwindigkeitsbonus: +20 % — Wer eine noch funktionsfähige Gas- oder Ölheizung vorzeitig austauscht (d. h. nicht aufgrund technischer Defekte, sondern freiwillig), erhält bis Ende 2028 zusätzlich 20 % Förderung. Dieser Bonus ist zeitlich befristet — wer bis Ende 2028 den KfW-Antrag stellt, sichert sich den Bonus. Nach 2028 entfällt er. Grundförderung + Geschwindigkeitsbonus = 50 %.

Einkommensbonus: +30 % — Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 40.000 € erhalten zusätzlich 30 % Einkommensbonus. Nachzuweisen ist das Einkommen der letzten drei Jahre per Steuerbescheid. Grundförderung + Geschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus ergeben in der Summe 80 % — der Fördersatz ist jedoch auf maximal 70 % gedeckelt (21.000 € bei 30.000 € förderfähigen Kosten).

Was bei Ihnen übrig bleibt

Normalhaushalt mit Geschwindigkeitsbonus

Investition: 24.000 €
Förderquote: 50 % (30 % + 20 % GB)
Förderung: 12.000 €
Eigenanteil: 12.000 €

Maximale Förderung (alle Boni)

Investition: 30.000 €
Förderquote: 70 % (30 % + 20 % + 20 %)
Förderung: 21.000 € (gedeckelt)
Eigenanteil: 9.000 €

Nur Grundförderung

Investition: 22.000 €
Förderquote: 30 %
Förderung: 6.600 €
Eigenanteil: 15.400 €

Was Sie vor der Antragstellung wissen müssen

Antrag vor Baubeginn

Der Förderantrag muss vor Beginn jeglicher Baumaßnahmen gestellt werden. Sobald Verträge unterzeichnet oder Materialien geliefert wurden, ist die Förderung in der Regel nicht mehr möglich. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden.

Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht

Für den KfW 458 Antrag ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte verpflichtend. Ingenieurbüro Eder & Partner ist in der EEE-Liste eingetragen und kann alle Maßnahmen als Energieberater begleiten.

Förderfähige Kosten

Förderfähig sind Ausgaben für Wärmepumpe, Speicher, Rohrleitungen, Hydraulik, Installation und Inbetriebnahme. Die maximale förderfähige Kostenbasis beträgt 30.000 € pro Wohneinheit (= 21.000 € bei 70 %).

Auszahlung nach Fertigstellung

Die Förderung wird ausgezahlt, nachdem die Anlage fertiggestellt und der Verwendungsnachweis eingereicht wurde. Typische Wartezeit: 4–8 Wochen. Kein Kredit, keine Vorfinanzierung durch die KfW.

Unsere Markenpartner

Buderus Vaillant Viessmann Wolf Elco

KfW-Förderung Wärmepumpe 2025 — Ihre Fragen

Grundförderung 30 % + Geschwindigkeitsbonus 20 % (bis Ende 2028, beim vorzeitigen Heizungstausch) + Einkommensbonus 30 % (bis 40.000 € Jahreseinkommen) = maximal 70 %, gedeckelt auf 21.000 € pro Wohneinheit bei förderfähigen Kosten von 30.000 €.

Ja, zwingend. Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden — vor Vertragsabschluss mit dem Installateur oder Anlieferung von Materialien. Planung, Angebote und Beratung dürfen vorher stattfinden. Wir koordinieren den Zeitablauf für Sie.

Eigentümer von Wohngebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sind. Das umfasst Selbstnutzer und Vermieter. Eigentümergemeinschaften können für einzelne Wohneinheiten separate Anträge stellen. Neubauten sind ausgeschlossen.

Ja. Der Geschwindigkeitsbonus gilt bis Ende 2028. Wer jetzt handelt, sichert sich alle Bonusstufen — und profitiert zudem von niedrigeren Gaspreisen der nächsten Jahre nicht mehr.

Das zu versteuernde Jahreseinkommen der letzten drei Jahre wird per Steuerbescheid nachgewiesen. Liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen unter 40.000 €, erhalten Sie den 30 % Einkommensbonus. Wir klären das im Erstgespräch mit Ihnen.

Ja. Vermieter können KfW 458 beantragen. Den Einkommensbonus gibt es für Vermieter allerdings nicht. Grundförderung (30 %) und Geschwindigkeitsbonus (20 %) sind auch für vermietete Objekte zugänglich.

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