Die kurze Antwort
Die Kosten einer Energieberatung hängen vom Auftrag ab: Eine erste Orientierung, die Prüfung einer einzelnen Maßnahme und ein vollständiger individueller Sanierungsfahrplan sind unterschiedliche Leistungen. Entscheidend ist, was Sie am Ende erhalten und welche Förderung für genau diesen Auftrag infrage kommt.
Ist das Erstgespräch schon eine Energieberatung?
Bei IBEP dient das kostenlose Erstgespräch dazu, Ihre Ausgangssituation und den passenden nächsten Schritt zu klären. Eine detaillierte Gebäudeanalyse oder ein Sanierungsfahrplan ist damit nicht automatisch beauftragt. Umfang und Honorar der anschließenden Beratung sollten vor Beginn feststehen.
| Ihr Anliegen | Passender nächster Schritt | Vorab klären |
|---|---|---|
| „Wo fange ich an?“ | Erstgespräch zur Ausgangssituation. | Welche Unterlagen fehlen und welche Prüfung folgt? |
| „Passt eine bestimmte Maßnahme?“ | Beratung zum konkreten Gebäude und Vorhaben. | Fragestellung, Berechnungen und Ergebnisdokument. |
| „Wie saniere ich schrittweise?“ | Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). | Gebäudeaufnahme, Bericht, Erläuterung und Fördervoraussetzungen. |
Ein iSFP für Ihr Haus in Hessen ordnet Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge ein. Geht es ausschließlich um den Heizungswechsel, kann zunächst eine gezielte Eignungsprüfung für eine Wärmepumpe im Altbau sinnvoll sein. Welcher Auftrag passt, wird anhand Ihrer Frage entschieden.
Was beeinflusst die Kosten einer Energieberatung?
Vergleichen Sie Angebote nach ihrem Leistungsumfang. Ein Preis ohne Beschreibung der enthaltenen Arbeit ist wenig aussagekräftig. Für Ihr Angebot sollten insbesondere diese Punkte benannt werden:
- Gebäude und Datenlage: Größe, Wohneinheiten, Baupläne sowie bekannte Modernisierungen.
- Untersuchungsumfang: Gesamtes Gebäude oder einzelne Fragestellung zu Heizung, Dämmung oder Photovoltaik.
- Ergebnis: Mündliche Einordnung, schriftliche Auswertung oder vollständiger Sanierungsfahrplan.
- Zusatzleistungen: Beispielsweise separate Heizlastberechnung, Energieausweis, Förderbegleitung oder spätere Umsetzungsplanung.
Fragen Sie ausdrücklich, welche Zusatzleistungen enthalten sind und welche gesondert angeboten werden. Für IBEP wird hier kein pauschaler Festpreis genannt: Das konkrete Honorar wird vorab anhand Ihres Gebäudes und des vereinbarten Auftrags geklärt.
Welche BAFA-Förderung ist für die Beratung möglich?
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude unterstützt eine qualifizierte Beratung mit Vor-Ort-Datenaufnahme, iSFP und Erläuterung. Ein kostenloses Erstgespräch oder jede beliebige Kurzberatung ist damit nicht automatisch förderfähig.
Die BAFA fördert die Energieberatung mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars — maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten (Stand Aug. 2026). Ob und in welcher Höhe die Förderung greift, hängt von den Fördervoraussetzungen ab.
Unter anderem müssen Gebäude und Beratende die Programmbedingungen erfüllen; der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen. Der Antrag ist vor Beginn der Beratung zu stellen. Klären Sie deshalb den Förderablauf, bevor Sie die Beratung verbindlich starten. Aktuelle Programmbedingungen des Bundes.
Wie berechnet sich mein Eigenanteil?
Ihr Eigenanteil ist das vereinbarte Honorar abzüglich des tatsächlich bewilligten Zuschusses. Zusätzlich beauftragte, nicht förderfähige Leistungen kommen hinzu. Der Förderhöchstbetrag ist eine Obergrenze, kein automatisch ausgezahlter Betrag. Lassen Sie sich im Angebot Honorar, voraussichtlichen Zuschuss und verbleibenden Eigenanteil getrennt ausweisen.
Beratung und Umsetzung getrennt betrachten
Die Förderung der Beratung ist nicht die Förderung einer neuen Heizung oder einer Dämmmaßnahme. Ein Sanierungsfahrplan ist zunächst eine Entscheidungsgrundlage. Die spätere Ausführung und ihre Förderbedingungen werden gesondert geplant.
Wie läuft die Energieberatung ab?
- Ausgangssituation besprechen: Was möchten Sie entscheiden und welche Unterlagen liegen vor?
- Auftrag und Förderablauf klären: Leistungsumfang, Honorar und Voraussetzungen vor Beratungsbeginn festlegen.
- Gebäude aufnehmen: Vorhandene Bauteile und Anlagentechnik erfassen, Datenlücken klären.
- Ergebnisse auswerten: Maßnahmen und Reihenfolge nachvollziehbar gegenüberstellen.
- Ergebnisse erläutern: Offene Fragen, nächste Schritte und gegebenenfalls Umsetzungsplanung besprechen.
Welche Unterlagen sollte ich vorbereiten?
- Adresse, Baujahr, Wohnfläche und Zahl der Wohneinheiten.
- Vorhandene Grundrisse, Baubeschreibung und bekannte Sanierungsmaßnahmen.
- Heizsystem und möglichst mehrere Verbrauchsabrechnungen.
- Fotos oder Unterlagen zu Dach, Fenstern und Haustechnik.
- Ihre konkrete Frage und geplante Maßnahmen.
Unvollständige Unterlagen sind kein Grund, eine Anfrage aufzuschieben. Geben Sie an, was vorhanden ist, damit fehlende Informationen gemeinsam eingeordnet werden können.
Energieberatung in Fritzlar und Nordhessen
IBEP hat seinen Sitz in Fritzlar. Die regionalen Leistungsseiten erklären das Angebot für Fritzlar, den Schwalm-Eder-Kreis und das weitere Einzugsgebiet in Nordhessen. So verbinden Sie die grundsätzliche Kostenfrage mit einer Anfrage für Ihr konkretes Gebäude.
Leistungsumfang und Honorar für Ihr Haus klären
Beschreiben Sie Ihr Gebäude und Ihre Fragestellung. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir den passenden nächsten Schritt.
Energieberatung anfragenQuellen und fachliche Grundlagen
Quellenstand: 5. Oktober 2026. Die Angaben dienen der Orientierung; die Bewertung Ihres Gebäudes und das konkrete Angebot erfolgen individuell.